HSV-Fanclub „Schlei-Raute“
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Fanclub trägt den Namen „Schlei-Raute“.
(2) Sitz ist an der Schlei ( Steinfeld ).
§ 2 Geschäftsjahr
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Vereinszweck
(1) Ziel des Fanclubs ist die Förderung der Fankultur an der Schlei und Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins e.V.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist.
(2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrages.
(3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
(4) Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Clubinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegen über einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
(5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden. Dieses beinhaltet die Verbreitung von rechtsextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitglieds zu Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitglieds informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Club zu schützen.
§ 5 Beiträge
(1) Zur Finanzierung von Vorhaben / Veranstaltungen werden Clubbeiträge erhoben, die im Voraus zu zahlen sind. Der Bankeinzug erfolgt jährlich im April, auf Wunsch jedoch auch halbjährlich. Die Höhe der Clubbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen ( # ).
( # ) gemäß 3.Satzungsänderung lt. AoMV vom 16.Sept. 2023 .
§ 6 Fanclub Vorstand
(1) Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Club aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
dem 1.Vorsitzenden
dem 2.Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem stellvertretenden Kassenwart ( # )
dem Schriftführer
( # ) gemäß 2.Satzungsänderung lt.Mitgl.Vers. vom 19.März 2022 .
(2) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Der erste Vorsitzende wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so wird ein Ersatzmitglied auf der nächsten anstehenden Mitgliederversammlung gewählt.
(3) Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Club nur mit Beschränkung auf das Clubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
(5) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.August 2008 in Kraft.
Gleichstellungshinweis: Zur besseren Lesbarkeit sind personenbezogene Bezeichnungen meist nur in männlicher Form ausgeführt. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.